Risikokapital
Zielsetzung
Die oberösterreichische Industrielandschaft ist traditionell geprägt durch einen Fokus auf die Stahl-, Automobil- und Chemieindustrie die über Jahrzehnte die wirtschaftliche Entwicklung in dieser Region maßgeblich geprägt hat. Aus wirtschaftspolitischer Sicht kommt neben diesen „klassischen“ Industriezweigen vermehrt die Zielgruppe junger technologieorientierter Unternehmen in den Fokus der regionalen Entwicklung.
Ziel im Aktionsfeld 1.5 ist es, dass auf Basis von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen innovative und exportorentierte Unternehmen mit starkem Wachstumspotenzial in Hochtechnologiebranchen entstehen und in Oberösterreich angesiedelt werden können.
Im Kontext mit der Förderung unternehmerischer Aktivität im Allgemeinen, mit Gründungen und innovativen Unternehmensentwicklungen im Besonderen kommt der Bereitstellung von Eigenkapital oder sonstigen Formen von Risikokapital besondere Bedeutung zu.
Technologieorientierte Gründer stehen in der Regel vor der Herausforderung technologischer und betriebswirtschaftlicher Risiken, wobei eine mangelnde Kapitaldeckung den häufigsten Grund für das Scheitern bzw. Nicht-Umsetzung dieser Vorhaben darstellt.
Die nationale Risikokapitallandschaft ist demgegenüber geprägt durch insbesondere folgende Entwicklungen:
- Viele Risikokapitalfonds zogen sich in den letzten Jahren auf spätere Unternehmensphasen zurück, haben keine verfügbaren Finanzierungsmittel für Neuinvestments oder sind stark regional ausgerichtet
- Oberösterreich hat im Bereich Risikokapital für lokale technologieorientierte Unternehmen einen Standortnachteil aufgrund des Fehlens von Frühphasen-Beteiligungskapital.
- Der Zugang zu Fremdkapital ist aufgrund der noch nicht vorhandenen Umsätze / Gewinne nur sehr eingeschränkt möglich. Dadurch steigt die Bedeutung von Risikokapital (Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel) massiv an.
- Vor allem für innovative, meistens junge High-Tech-Unternehmen mit einem hohen Wachstumspotenzial besteht eine Kapitalmarktlücke. Aber auch andere technologieorientierte Unternehmen können in Wachstumsphasen Expansionspläne ohne Bereitstellung von Risikokapital nicht bewältigen.
Ziel des Beteiligungsfonds ist es diese Finanzierungslücke zu schließen und dadurch die Entwicklung technologieorientierter Unternehmen am Standort OÖ zu fördern.
Fondsdotation mit Strukturfondsmitteln
Gemäß den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen in kleine und mittlere Unternehmen (ABl. C 194/2 v. 18.8.2006) wird die Risikokapitalfinanzierung als Gemeinschaftsziel gesehen und soll die Verfügbarkeit von Finanzierungen für innovative KMU in der Anfangsphase und Expansionsphase verbessert werden.
Das vorliegende Förderungsmodell des Landes OÖ und der oö. Regionalbanken soll auch aus dem Programm "Regionale Wettbewerbsfähigkeit OÖ 2007 – 2013 (REGIO 13)" mit Strukturfondsmitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert werden (gem. VO (EG) Nr. 1080/2006 kann der Ausbau von Finanzierungsinstrumenten wie Risikokapitalfonds aus dem EFRE unterstützt werden – Artikel 3 (2) c). Dazu gründen oö. Regionalbanken die OÖ Hightech-Fonds GmbH und dotieren diese zusätzlich zum Stammkapital von 38.815 Euro mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 5.545.000 Euro. Das Land Oberösterreich gewährt ein partiarisches Darlehen in gleicher Höhe, von dem wiederum 50 % aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung stammen.
Als anfängliches Fondskapital stehen daher insgesamt 11.090.000 Euro zur Verfügung.
Die Förderaktion wurde mit Beschluss der Oö. Landesregierung vom 26.01.2011 beschlossen.
Zwischen den Regionalbanken und dem Land Oberösterreich wurde eine Kooperationsvereinbarung über die Errichtung des OÖ Hightech Fonds abgeschlossen (siehe Anlage 1).
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung des OÖ HightechFonds schließt unter der Aufsicht des Bewilligungsbeirates Beteiligungsverträge mit den jeweiligen Targets ab und hat für die laufende Verwaltung der Beteiligungen, insbes. Für eine entsprechende Buchführung, die Erstellung einer Bilanz und das notwendige Controlling samt adäquater Berichterstattung an die Vertragspartner sowie für die Sitzungsorganisation zu sorgen.
Die dafür notwendigen Regelungen einschließlich jener über die Vergütung des OÖ HightechFonds als Gegenleistung für die Haftung und die Kosten der Gestion der Fondsmittel sind zwischen dem OÖ HightechFonds und den stillen Gesellschaftern in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt (Anhang 2 – Vereinbarung über die Übernahme der Verwaltung des OÖ HightechFonds.)
Die administrative Vertretung und Geschäftsführung erfolgt in Personalunion mit den Geschäftsführern und Mitarbeitern der OÖ Kreditgarantiegesellschaft. (Anlage 3 – Geschäftsordnung OÖ Hightech Fonds)
Der OÖ HightechFonds arbeitet mit professionellen und erfahrenen Beratern und Managern zusammen (due dilligence-Prüfungen und fachliche Begleitung der Unternehmen während der Laufzeit der Beteiligung). Diese Kosten sowie die Kosten des OÖ HightechFonds für die Geschäftsführung werden mit insgesamt 1,65 % des eingezahlten Fondsvermögens per anno limitiert. (Anlage 4 – Vereinbarung OÖ HIghtechFonds/Tech2b) Der Bewilligungsbeirat kann in begründeten Ausnahmefällen eine Kostenüberschreitung genehmigen.
Rückflüsse aus den von der OÖ HightechFonds GmbH finanzierten Unternehmen (abzüglich der anteilmäßigen Verwaltungskosten) können im Verhältnis der Fondsdotierung ausgeschüttet werden bzw. sind die auf Landes- und Strukturfondsbeiträge entfallenden Erträge des Fonds für die Rückzahlung des partiarischen Darlehens rückzustellen oder wieder für die KMU-Entwicklung in demselben Fördergebiet zu verwenden.
Das Gesamtfondsvolumen beträgt € 11.090.000,-- und wird wie folgt aufgebracht:
|
Mittelaufbringung in Euro |
Stille Einlage |
Stammkapital |
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Regionalbanken |
5.545.000,00 |
38.815,00 |
|
Oberbank AG |
1.335.000,00 |
9.345,00 |
|
RLB OÖ AG |
1.335.000,00 |
9.345,00 |
|
LV Holding GmbH |
1.186.000,00 |
8.302,00 |
|
UniCredit BA AG |
820.000,00 |
5.740,00 |
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VKB AG |
451.000,00 |
3.157,00 |
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OÖ Landesbank AG |
278.000,00 |
1.946,00 |
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BAWA PSK |
140.000,00 |
980,00 |
|
Land Oberösterreich |
5.545.000,00 |
0,00 |
|
Land OÖ |
2.772.500,00 |
0,00 |
|
EFRE |
2.772.500,00 |
0,00 |
|
Summe |
11.090.000,00 |
38.815,00 |
Beihilfenrechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Beantragung von Risikokapital ist die Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung), ABl. L 214 vom 09.08.2008,S. 3 (im Folgenden: AGVO").
Kumulierung gem. Art. 7 (5) AGVO
- Erhält ein Zielunternehemen Finanzmittel im Rahmen einer Risikokapitalmaßnahme im Sinne von Artikel 29 und beantragt es anschließend in den ersten drei Jahren nach der ersten Risikokapitalinvestition eine Beihilfe auf der Grundlage dieser Verordnung, werden die entsprechenden Beihilfeobergrenzen bzw. Beihilfehöchstbeträge nach Maßgabe dieser Verordnung grundsätzlich um 50 % und bei Zielunternehmen in Fördergebieten um 20 % herabgesetzt – höchstens jedoch um den Gesamtbetrag des erhaltenen Risikokapitals.
Diese Kürzung gilt nicht für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen, die nach den Artikeln 31 bis 37 der AGVO freigestellt sind. - Eine Kumulierung der Förderung mit "De-Minimis"-Beihilfen für dieselben förderbaren Kosten über die erlaubten Obergrenzen gemäß AGVO ist nicht zulässig.
Syndizierung mit anderen Finanzierungsformen
Kombinationsmöglichkeit mit dem aws-Instrument "double equity" bei Seed- und Start-up-Finanzierungen und anderen Eigenkapitalfinanzierungsinstrumenten.
Beteiligungsnehmer/Zielgruppen
Beteiligungsnehmer können alle KMUs im Sinne der EU-Definition (KMU-Definition gemäß Anhang I, "Definition der kleinen und mittleren Unternehmen" gemäß AGVO) sein, die Mitglieder der Wirtschaftskammer OÖ sind und die in Oberösterreich ihre Hauptbetriebsstätte haben bzw. zu errichten beabsichtigen.
Ausschlusskriterien
- Beihilfen für Tätigkeiten in der Fischerei und der Aquakultur im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 104/2000, ABl.L17 vom 21.01.2000, S. 22;
- Beihilfen für Tätigkeiten im Rahmen der Primärerzeugung der in Anhang I EG-Vertrag angeführten landwirtschaftlichen Erzeugnissen;
- Beihilfen für Tätigkeiten im Rahmen der Verarbeitung und Vermarktung in Anhang I EG-Vertrag angeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, wenn
- sich der Beihilfebetrag nach dem Preis oder der Menge der von Primärerzeugern erworbenen Erzeugnisse oder nach dem Preis oder der Menge von den betreffenden Unternehmen angebotenen Erzeugnisse richtet oder wenn
- die Beihilfe davon abhängig ist, dass sie ganz oder teilweise an die Primärerzeuger (Landwirte) weitergegeben wird;
- Beihilfen für exportbezogene Tätigkeiten, die auf Mitgliedstaaten oder Drittländer gerichtet sind, d.h. Beihilfen, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, mit der Errichtung und dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder mit anderen laufenden exportbezogenen Ausgaben in Zusammenhang stehen;
- Beihilfen, die von der Verwendung heimischer Erzeugnisse zu Lasten von Importwaren ab- hängig gemacht werden;
- Beihilfen für Tätigkeiten im Steinkohlenbergbau gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1407/2002 über staatliche Beihilfen für den Steinkohlebergbau, ABl. L 2005 vom 02.08.2002 S. 1;
- Beihilfen für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport an Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports;h. Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten, formelle oder faktische Insolvenz sowie Sanierungsfinanzierungen
- Überhöhte Gewinnausschüttungen oder Entnahmen in den letzten 3 Jahren
- Fehlende behördliche Berechtigungen
- Eingeleitete oder drohende gerichtliche Straf- bzw. Finanzstrafverfahren
- Fehlende persönliche Zuverlässigkeit der Geschäftsführung bzw. der Personen mit maßgeblichen Einfluss gem. § 13 GewO.
- reine Handels-, Tourismus- und Transportunternehmen
- Pharmazeutische Wirkstoffentwicklungen
Verwendungszweck
Eine Investition des Fonds ist nur für folgende Finanzierungsphasen möglich:
- Schwerpunkt Gründung (seed-/start up-financing) in den Stärkefeldern gemäß dem Programm "Innovatives OÖ 2010 plus"
- Expansionsfinanzierung (mittlere Unternehmen. nur in Regionalfördergebieten) für besonders innovative technologieorientierte Projekte (neue Geschäftsfelder von bestehenden Unternehmen) in den Stärkefeldern gemäß dem Programm "Innovatives OÖ 2010 plus"
Art und Ausmaß der Beteiligung
a.) Rechtliche Form:
- Typisch stille Beteiligungen (Eigenkapitalbedingungen, kein Substanzwertanteil)
- Atypisch stille Beteiligungen (Eigenkapital mit Substanzwertanteil)
- Offene Beteiligungen am Grund- bzw. Stamm- sowie Kommanditkapital
- partiarische/nachrangige Darlehen
b.) Mindest- bzw. Maximalumfang pro Unternehmen:
- Mindestens 250.000,00 Euro
- Maximal: gesamt 1.500.000,00 Euro
Der Bewilligungsbeirat entscheidet im Einzelfall insbesondere über die Höhe, die Auszahlungsmodalitäten (Meilensteine) und allfällige Genehmigungsvorbehalte bei der Auszahlung weiterer Tranchen.
c) Dauer:
Abhängig von der Art der Beteiligung bis zu 10 Jahre (wird im Beteiligungsvertrag festgelegt) – Ausnahmen können in begründeten Fällen durch den Bewilligungsbeirat genehmigt werden.
Die Unternehmen sollten eine klare Exit-Orientierung haben, diese muss im Term Sheet sowie im Beteiligungsvertrag eindeutig dokumentiert sein.
Auswahlkriterien
Der Fonds investiert in junge innovative Technologieunternehmen,
- die den definierten Investmentprozess des Fonds in allen Stufen positiv durchlaufen haben. Entsprechende Unterlagen sind durch das Unternehmen bereitzustellen. Ein beschleunigtes Verfahren ist nicht möglich.
- die besondere technologische Kompetenz sowie eigene Forschung- und Entwicklungsressourcen im Unternehmen haben.
- die mindestens ein Patent mit relevantem Schutzumfang (räumlich und sachlich) angemeldet haben. Ausnahmen im IT-Bereich sind möglich.
- deren Geschäftsmodell skalierbar ist. Die Mindestanforderung ist ein Produktgeschäft mit Wachstumspotential.
- die einen eigenen Forschungs- und Entwicklungsstandort in OÖ haben. Kooperationen mit OÖ Forschungseinrichtungen fließen positiv in die Evaluierung ein, sind aber kein Ersatz für einen eigenen oberösterreichischen F&E-Standort.
- deren Geschäftsmodell keinen Verstoß gegen EU-Rechtsnormen darstellt und den gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen in Österreich entspricht.
- die den Gesamtkapitalbedarf nachvollziehbar darstellen können. Die Bewertungsgrundlage ist der Bedarf bis zur Erreichung des operativen Break Even auf Jahresbasis. Der Bedarf muss entsprechend den Rahmenbedingungen der Branche und Entwicklungsphase des Unternehmens nachvollziehbar sein.
- deren plausibel darstellbares Marktpotential über 50 Mio. € liegt.
- deren plausibel darstellbares Marktvolumen über 10 Mio. € liegt. Bei kleinerem Volumen, werden die limitierenden Faktoren durch korrespondierende Risikobewertungen in einer vertieften Vorabprüfung besonders kritisch gewürdigt.
- die in Märkten agieren, die über eine überdurchschnittliche Marktdynamik verfügen oder das Unternehmenswachstum durch eine nachvollziehbare USP dargestellt werden kann.
- deren Geschäftsmodell überregionale Märkte beinhaltet. Eine internationale Kundenstruktur muss nachvollziehbar dargestellt werden.
- deren „time to market“ dem Entwicklungsstadium der Technologie und des Unternehmens entspricht und branchenkonform ist. Gesetzliche Anforderungen, Normen und Richtlinien der jeweiligen Zielmärkte werden berücksichtigt.
- deren Gesellschafter nach Abschluss des Beteiligungsvertrages für die Dauer der Beteiligung des Fonds weiter als Gesellschafter im Unternehmen verbleiben. Begründete Ausnahmefälle: z.B. Ausscheiden von Mitarbeitern mit Unternehmensanteilen aus dem Unternehmen oder aus persönlichen Gründen wie Altersgründen oder gesundheitlichen Gründen.
- die die durch den Fonds investierten Mittel für den Aufbau der Technologie oder den Markteintritt verwenden. Die Anschaffung von Liegenschaften oder die Anschaffung bzw. Errichtung von Gebäuden wird nicht finanziert. Ausnahmen stellen spezifische Infrastrukturen (z.B. Reinräume) dar, die eine Voraussetzung für den Einsatz von Technologien sind oder die funktionell untrennbar mit der Technologie verbunden sind.
Besondere Verfahrensbestimmungen
- Der Fonds muss mindestens 70 % seines in Ziel-KMU investierten Fondskapitals in Form von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln zur Verfügung stellen.
- Der Fonds wird von einer unabhängigen Fondsverwaltung gemanagt.
- Die Investitionsentscheidung erfolgt nach einer ex-ante-Bewertung des Zielunternehmens.
Damit gewährleistet ist, dass die Risikokapitalbeihilfe gewinnorientiert ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- für jede Investition muss ein Unternehmensplan mit Einzelheiten über die Produkt-, Absatz und Rentabilitätsplanung vorliegen, aus dem die Zukunftsfähigkeit des Vorhabens hervorgeht
- für jede Investition muss eine klare und realistische Ausstiegsstrategie vorhanden sein, mit der die Abschichtung der Fondsbeteiligung bzw. -finanzierung nachgewiesen wird.
Antragsverfahren und Abwicklung:
- Der Antrag (auf der Homepage der OÖ Hightechfonds GmbH und des Landes Oberösterreich downloadbares Formular) ist mit den nachstehend angeführten Unterlagen bei der OÖ. HightechFonds GmbH. einzureichen:
Vorlage eines umfassenden Businessplanes
- Rechtliche und persönliche Verhältnisse
- Darstellung des Managementteams
- Unternehmensgegenstand, Betriebsanlagen, Personal, Beschaffung, Versicherung
- Produkt- bzw. Dienstleistungsprogramm (detaillierte Technologiedarlegung)
- Absatzmärkte, Vertriebssystem, Marketing
- ggfs. Projektbeschreibung F & E, Investitionen
- ggfs. Projektausfinanzierung,
- detaillierte gesamte Finanzierungsstruktur / - bedarf / - aufbringung
- Bilanzzahlen (letzte 3 Jahre), Planrechnungen (nächste 3 Jahre), Liquiditätsplan
Detailunterlagen
- Jahresabschlüsse im Original (letzte 3 Jahre – bzw. soweit bestehend)
- ggfs. Beratungsberichte oder Nachweise (zu Technologie sowie Markt)
- Kopien Verträge, behördl. Berechtigungen, ggfs. Baupläne (und dgl.)
- Sonstige Unterlagen (z.B. zu Projekten bzw. nach Aufforderung)
- Entscheidung des Bewilligungsbeirates betreffend Durchführung einer Due-dilligence-Prüfung, Einholung externer Gutachten etc.
- Auf Basis der Ergebnisse der vorstehend genannten Prüfung entscheidet der Bewilligungsbeirat über Art und Umfang der Beteiligung.
- Bei Bewilligung erhält das Unternehmen ein verbindliches Beteiligungsanbot und es wird auf dieser Grundlage der Beteiligungsvertrag abgeschlossen.
- Das Unternehmen hat während der Dauer der Beteiligung alle gemäß den EU- und nationalen Förderfähigkeitsregelungen erforderlichen Daten offen zu legen und erklärt seine Zustimmung zur diesbezüglichen Datenspeicherung und -weitergabe.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme einer Beteiligung oder einer bestimmten Beteiligungsform.
- Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis werden vom Schiedsgericht der Wirtschaftskammer OÖ. nach der geltenden Schiedsordnung entschieden.
Abrechnung OÖ Hightechfonds
Die endgültige Abrechnung des Fonds erfolgt grundsätzlich gegen Ende der Regio13 Periode im Jahr 2015.
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des OÖ Hightechfonds.

Projekte |
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|---|---|
|
OÖ HightechFonds GmbH (Bereitstellung von Beteiligungskapital an den OÖ HightechFonds) |
EUR 11 090 000,00 |
| Summe | EUR 11 090 000,00 |

