Innovative Investitionen in Tourismusbetrieben und touristischen Infrastruktureinrichtungen

Beschreibung des Aktionsfeldes

Die oberösterreichische Wirtschaft ist neben den Sparten Industrie und Handel auch sehr stark durch die Tourismus- und Freizeitwirtschaft geprägt. Die Wettbewerbsfähigkeit dieses Wirtschaftszweiges ist zu einem Großteil von der Innovations- und Weiterentwicklungsfähigkeit dieser Angebotsträger insbesondere der Entwicklung von nachhaltigen und marktadäquaten Angebotsinnovationen abhängig. Im Rahmen dieser Aktivität sollen deshalb Investitionen von Tourismusbetrieben und von touristischen Infrastruktureinrichtungen gefördert werden.

Generelle Zielsetzung

Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Verbesserung und Erweiterung des touristischen Angebots von Tourismusbetrieben und touristischen Infrastruktureinrichtungen, die touristische Weiterentwicklung von Regionen, die Steigerung der Innovationstätigkeit dieses Wirtschaftsbereichs, die Standortsicherung des oberösterreichischen Tourismus, um die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu erhöhen bzw. zu sichern.

Förderungsempfänger/-innen

Natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften des Unternehmensrechts und des bürgerlichen Rechts, die im Rahmen ihrer Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich der Sparte "Tourismus- und Freizeitwirtschaft" angehören sowie Vereine mit touristischen Zielsetzungen und Aufgaben.
Förderungsempfänger/-innen müssen weiters (ordentliches oder freiwilliges) Mitglied eines OÖ. Tourismus-Verbandes gemäß OÖ. Tourismus-Gesetz 1990 i.d.g.F. sein.

Förderungsgegenstand

Investitionsprojekte

  • zur Errichtung eines neuen Tourismusbetriebes
  • zur qualitativen Verbesserung und/oder quantitativen Erweiterung von bestehenden Tourismusbetrieben
  • zur Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von touristischen Infrastruktureinrichtungen

Projektauswahlkriterien

Die Ermittlung der Förderwürdigkeit und Förderhöhe soll nach objektiven Kriterien im Rahmen nachfolgender Bewertungsdimensionen erfolgen:

  • Wertschöpfungseffekt
  • Beschäftigungseffekt
  • Innovationsgehalt
  • Kursbuchkonformität
  • Nachhaltigkeit

Es werden ausschließlich Projekte unterstützt, die mit den tourismuspolitischen Strategien und Zielsetzungen des Landes Oberösterreich, welche im "Kursbuch Tourismus- und Freizeitwirtschaft Oberösterreich 2003-2010" bzw. den nachfolgenden Strategiepapieren verankert sind, übereinstimmen.

Förderfähige Kosten

Materielle oder immaterielle Kosten sowie Sachkosten; dazu zählen:

  • Bauliche Investitionen inkl. Bauplanung
  • Neuinvestitionen für Einrichtung

Kosten können nur als förderbar anerkannt werden, wenn sie den relevanten nationalen Rechtsgrundlagen, den geltenden EU-Verordnungen sowie den Nationalen Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben mit Kofinanzierung aus dem EFRE entsprechen.

Art und Höhe der Förderung aus SF-Mitteln

Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe: max. 50 % der gesamten öffentlichen Mittel

Verantwortliche Förderstelle

Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Ansprechpartner: Herr Andreas Seeger, Tel. 0732-7720-15611