Innovative Investitionen in Betrieben

Beschreibung des Aktionsfeldes

Mit diesem Aktionsfeld soll die Förderung von Innovation in Unternehmen durch Unterstützung von technologisch anspruchsvollen zukunftsträchtigen Investitionsprojekten erfolgen. Zudem sollen auch Softmaßnahmen, wie die Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen, welche bei der Umsetzung dieser Projekte eine wichtige Rolle spielen, unterstützt werden.

Generelle Zielsetzung

Primäres Ziel ist die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit oberösterreichischer Unternehmen, insbes. der KMUs. Durch die forcierte Umsetzung von Innovation soll zum einen qualitatives Wachstum sichergestellt und zum anderen die regionale Wirtschaftsstruktur ganz generell verbessert und zudem verstärkt diversifiziert werden.

Einen weiteren wichtigen Aspekt bilden damit verbundene zu erwartende Beschäftigungswirkungen. Hierbei steht zwar die Schaffung neuer qualitativer Arbeitsplätze im Vordergrund, es wird aber auch notwendig sein, entsprechendes Augenmerk auf die Sicherung von bestehenden Arbeitsplätzen, vor allem in den ländlichen peripheren Regionen, zu legen.

Zur nachhaltigen Standortsicherung von Betrieben sollen durch die geplanten Maßnahmen auch direkt bzw. indirekt die Betriebsstruktur und im besonderen deren Innovationsfähigkeit (z.B. durch Erhöhung der Qualifikationsintensität oder Stärkung unternehmerischer Funktionen) gestärkt werden. Zudem soll gezielt nachhaltiges Wirtschaften - schonender Umgang mit Ressourcen, Vermeidung von Emissionen, etc. - stimuliert und forciert werden.

Förderungsempfänger/-innen

Natürliche und juristische Personen, die

  • einen Produktionsbetrieb des industriell gewerblichen Sektors führen;
  • innovationsorientierte, produktionsnahe und unternehmensbezogene Dienstleistungen anbieten;
  • im Begriff sind, ein solches Unternehmen zu gründen;

Die schwerpunktmäßige Ausrichtung soll auf wachstumsorientierte Unternehmen (insbesondere KMUs) erfolgen.

Förderungsgegenstand

Investitionsprojekte mit einem Mindestinvestitionsvolumen von EUR 70.000

  • für die Implementierung von Produkt- und Verfahrensinnovationen, inklusive
  • innovativer Dienstleistungen
  • für die Umsetzung eigener F&E-Ergebnisse in der Produktion
  • für die Schaffung der Voraussetzungen für die Erzeugung bzw. Erbringung von neuen innovativen, höherwertigen Produkten und Dienstleistungen
  • in Form des Zukaufs und Implementierung von neuen Technologien und von
  • Know how zur Stimulierung von eigenen F&E-Tätigkeiten
  • im Zusammenhang mit der Gründung bzw. Ansiedlung von innovationsorientierten Unternehmen mit regionaler Impulswirkung

Projektauswahlkriterien

Die Ermittlung der Förderwürdigkeit und Förderhöhe soll nach objektiven Kriterien im Rahmen nachfolgender Bewertungsdimensionen erfolgen:

  • Wachstum
  • Beschäftigungseffekt – Schaffung (hoch)qualifizierter Arbeitsplätze
  • Innovationsgehalt
  • Regionalpolitische Relevanz
  • Nachhaltigkeit

Dabei soll der Schwerpunkt gelegt werden auf

  • positive regionale Beschäftigungseffekte (Neuschaffung von Arbeitsplätzen)
  • die Umsetzung von (eigenen) F&E-Tätigkeiten
  • die Stimulierung eigener F&E-Tätigkeit
  • die Einführung neuer Produkte bzw. Dienstleistungen
  • einen positiven direkten oder indirekten Umweltaspekt hinsichtlich neuer oder verbesserter Produkte oder Produktionsverfahren (wie etwa Umwelttechnikbereich, Ökoprodukte, etc.)
  • Kooperationsprojekte mit mehreren Unternehmen

 

Förderfähige Kosten

Materielle oder immaterielle Kosten (gemäß EU-Beihilfenrecht; Regionalbeihilfen, KMU-Beihilfen); dazu zählen:

  • Neuinvestitionen und zu aktivierende Eigenleistungen für Maschinen, maschinelle Anlagen, Spezialwerkzeuge, Einrichtungen, EDV-Hardware etc.
  • Bauliche Investitionen inkl. Bauplanung
  • Immaterielle Investitionen, dazu zählen der Erwerb von Lizenzen, Patenten, etc.
  • externe Kosten für Softmaßnahmen (z.B. für Beratungsleistungen, Studien ) - nur für KMUs

Kosten können nur als förderbar anerkannt werden, wenn sie den relevanten nationalen Rechtsgrundlagen, den geltenden EU-Verordnungen sowie den Nationalen Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben mit Kofinanzierung aus dem EFRE entsprechen.

Art und Höhe der Förderung aus SF-Mitteln

Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe: max. 50 % der gesamten öffentlichen Mittel

 

Verantwortliche Förderstelle

ERP-Fonds, Ungargasse 37, 1030 Wien
Ansprechpartner: Mag. Josef Dax, Tel. 01-501 75-414