Verwaltungs- und Kontrollsystem - VKS
Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union hat nach Art. 71 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 ein Verwaltungs- und Kontrollsystem einzurichten. Die nachfolgenden Ausführungen stellen jenes für das operationelle Programm „Regionale Wettbewerbsfähigkeit Oberösterreich 2007 - 2013“ (im Folgenden als „Regio 13“ bezeichnet) dar.
In seinen Grundzügen baut es auf den in der vergangenen Förderperiode gemachten Erfahrungen auf, indem die bewährten Elemente der Jahre 2000-2006 in das vorliegende Programm eingeflossen sind und lediglich einzelne Detailänderungen zur Anpassung an Änderungen im Rechtsrahmen der EU erfolgt sind.
Verwaltungs- und Kontrollsystem Stand 30.01.2012.pdf [1079 KB]

