Publizitätsvorschriften für Projekte im Rahmen des EU-Programms Regionale Wettbewerbsfähigkeit OÖ 2007-2013
Bei Nichteinhaltung der Publizitätsvorschriften können keine oder nur Teile der zugesagten Fördersumme ausgezahlt bzw. Fördersummen zurückgefordert werden. Wer Förderungen von der Europäischen Union erhält, ist verpflichtet, diese zu erwähnen. Gleichzeitig erklärt sich jeder Fördernehmer/jede Fördernehmerin damit einverstanden, dass seine/ihre Projektdaten veröffentlicht werden.
- Die Publizitätsvorschriften gelten, sobald Sie mit Ihrem Projekt beginnen
- Die Verpflichtung zur Publizität ist Vertragsbestandteil
- Teil des Fördervertrags ist es auch, dass Ihr Projekt von der Verwaltungsbehörde mit folgenden Daten veröffentlicht wird:
- Name und Adresse des/der Projektträgers/Projektträgerin
- Projekttitel
- Projektbeschreibung
- Dauer des Projekts
- Höhe der öffentlichen Förderung
Alle Veröffentlichungen (wie z.B. Inserate, Prospekte, Homepage, Social Networks, Blogs, Feeds, usw...), die das geförderte Projekt betreffen, müssen einen Hinweis auf die gewährte Förderung enthalten.
Mindestkriterien:
- das EU-Logo mit der Ergänzung
"EUROPÄISCHE UNION - Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung" - das Regio 13-Logo
- das Oö. Landeslogo
Bei sehr kleinen Publikationen können der Text und das Regio 13-Logo entfallen, wenn der Fonds gemeinsam mit den Logos der EU und des Landes OÖ angeführt wird.

