Erinnerungstafeln bei Bau- und Infrastrukturprojekten und Erwerb von materiellen Gegenständen

Bleibende Erinnerungstafeln sind nach Projektabschluss, spätestens nach sechs Monaten, an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle aufzustellen und dürfen bis 2022 nicht entfernt werden. Das heisst für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Besucherinnen und Besucher, Gäste usw. sollte gleich erkennbar sein, dass Ihr Projekt EU-Förderungen erhalten hat.

Die Erinnerungstafel muss folgende Elemente enthalten:

  • Das "EU-Emblem" und den Verweis auf die Europäische Union.
  • Das Emblem und den Slogan der Verwaltungsbehörde ("Die EU macht vieles möglich!").
  • Hinweis auf die Kofinanzierung durch die Europäische Union, Bund und Land und die volle Bezeichnung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.
  • Art und Bezeichnung des Projektes (diese Informationen nehmen mind. 25 Prozent des Schildes ein).
  • Die Tafel muss eine signifikante Größe aufweisen.
Gestaltungsvorlage bzw. Muster einer Erinnerungstafel:

Anforderung einer Erinnerungstafel

 

Sie können eine Erinnerungstafel für Ihr Regio 13 gefördertes Projekt auch bei der Verwaltungsbehörde für Oberösterreich mittels Anforderungsformular per E-Mail kostenlos anfordern:

 
Bitte senden Sie dieses ausgefüllte Anforderungsformular an: wi.post@ooe.gv.at