Nationale Förderfähigkeitsregeln
Die nationalen Förderfähigkeitsregeln kommen subsidiär zur Anwendung, wenn das EU-Recht ausdrücklich auf nationale Regelungen verweist und geltende nationale Regelungen zu bestimmten Fragen der Förderfähigkeit keine ausreichend präzisen Bestimmungen enthalten.
Außerdem formulieren sie das gemeinsame Grundverständnis von Verwaltungsbehörden, EFRE-Bescheinigungsbehörde und zwischengeschalteten Förderstellen in Österreich zur näheren praxisnahen Interpretation von geltenden, aber vielfach nur in allgemeiner Form festgelegten Bestimmungen des gemeinschaftlichen und nationalen Haushaltsrechts und sollen damit zur Beseitigung der in der Praxis dazu auftretenden Unklarheiten beitragen.
Die subsidiären nationalen Förderfähigkeitsregeln setzen geltende Regelungen nicht außer Kraft.
Nationale Förderfähigkeitsregeln.pdf [191 KB]
Subsidiäre nationale Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben mit Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Österreich gemäß Art. 56 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates

