Betriebliche Umweltinvestitionen

Beschreibung des Aktionsfeldes

Es sollen Maßnahmen zum sparsamen Ressourceneinsatz sowie zur Vermeidung oder Verringerung von Wasser-, Luft- oder Lärmemissionen im Produktionsprozess gefördert werden. Ebenfalls sollen Projekte zur Vermeidung, Verringerung und Entsorgung von Abfällen, sowie die Umstellung auf und die verstärkte Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen unterstützt werden können.

Weiters sollen auch Projektkategorien gefördert werden, die vor allem für strukturschwache Gebiete nachhaltige Entwicklungspotentiale bieten. Die Nutzung regionaler erneuerbarer Energieträger führt zur Stärkung von in der Region ansässigen kleinen und mittleren Unternehmen und damit zur Erhöhung der regionalen Wertschöpfung. Förderungsfähig sind hier Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von Umweltbelastungen durch klimarelevante Schadstoffe, insbesondere durch Kohlendioxid aus fossilen Brennstoffen.

Dem Prinzip einer nachhaltigen Entwicklung dienen auch Maßnahmen, die zu einem sparsamen Energieträgereinsatz führen. In dieser Maßnahmenschiene sollen daher Projekte zur Einsparung, effizienteren Bereitstellung und Nutzung von Energie unterstützt werden. Die dadurch erzielbare Senkung der Betriebskosten bzw. der Abhängigkeit von der Energiepreisentwicklung führt zudem zu einer Stärkung der betrieblichen Wettbewerbsposition somit zu einer nachhaltigen Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in den betroffenen Regionen.

Generelle Zielsetzung

Die Umstellung von Betrieben auf umweltverträgliche Produktionsverfahren ("Cleaner Production") ist ein wesentlicher Bestandteil der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie. Das Leitziel 9 („Erfolgreiches Wirtschaften durch Ökoeffizienz“) wird durch den strat.at dahingehend umgesetzt, dass die Ressourcenproduktivität bei gesteigertem Wirtschaftswachstum so zu erhöhen ist, dass eine verstärkte Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourcen- und Energieeinsatz erreicht wird. Das Leitziel 9 ist somit für den gesamten Bereich der erneuerbaren Energie sowie den sparsamen Energieträgereinsatz ausschlaggebend. So soll Österreich beispielsweise den Anteil erneuerbarer Energieträger weiter um etwa einen Prozentpunkt jährlich bis zur Zielperiode 2008 bis 2012 steigern. Die in diesem Bereich förderungsfähigen Maßnahmen entsprechen weiters den Prioritätensetzungen der europäischen strategischen Leitlinien und tragen wesentlich zur Umsetzung des nationalen Kyoto-Zieles und der Nachhaltigkeitsstrategie bei.

Neben der Nachhaltigkeit ist im strat.at das Gender Mainstreaming als Querschnittsmaterie verankert. Mit dem Inkraftreten des Amsterdamer Vertrages 1999 wurde die Gleichstellung von Männern und Frauen als eine Kernaufgabe der Gemeinschaft aufgenommen. Ausgehend von den umfassenden Erfahrungen und Erhebungen auf Projektebene in der Strukturfondsperiode 2000-2006 kann festgehalten werden, dass Umweltinvestitionen keinen unmittelbaren genderrelevanten Aspekt aufweisen.

Förderungsempfänger/-innen

Natürliche und juristische Personen, die gemäß dem Umweltförderungsgesetz und den jeweiligen Förderungsrichtlinien förderbare Maßnahmen setzen

Förderungsgegenstand

Gegenstand der Förderung sind

  • Investitionen zur Vermeidung oder Verringerung von Umweltbelastung durch klimarelevante Gase, insbesondere
    • Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern
    • Energiegewinnung aus biogenen Abfällen oder aus Abfällen mit relevanten biogenen Anteilen,
    • Investitionen zur Einsparung sowie zur effizienteren Bereitstellung oder Nutzung von Energie
    • betriebliche Mobilitäts- oder Verkehrsmaßnahmen
  • Investitionen zur Vermeidung oder Verringerung von Umweltbelastungen durch Staubemissionen
  • Investitionen zur Vermeidung oder Verringerung von Umweltbelastungen durch sonstige Luftverunreinigungen, soweit Anlagen verbessert oder ersetzt werden.
  • Investitionen zur Vermeidung oder Behandlung von gefährlichen Abfällen
  • Investitionen betreffend Anlagen, die durch den Einsatz fortschrittlicher Technologien besonders geeignet erscheinen, die Umweltbelastungen im Sinne der vorangehenden 4 Punkte oder durch nicht gefährliche Abfälle zu verringern.
  • Abwasserbezogene Maßnahmen innerbetrieblicher Art, die der Verbesserung der Beschaffenheit, der Verminderung des Anfalles von betrieblichen Abwässern oder der Vermeidung oder Verwertung der bei der Abwasserbehandlung anfallenden produktionsspezifischen Stoffe dienen
  • Betriebliche Abwasserbehandlungsanlagen, die zur Behandlung des bei Erzeugungs- oder Verarbeitungsprozessen in Betrieben anfallenden Schmutzwassers oder zur Behandlung oder Verwertung der bei der betrieblichen Schmutzwasserbehandlung anfallenden Stoffe dienen

Projektauswahlkriterien

Gefördert werden sollen vor allem jene Projekte die einen hohen Innovations- und Technologiegehalt (vorzugsweise mit Demonstrationscharakter) unter Berücksichtigung der Umweltaspekte aufweisen und ein Mindestinvestitionsvolumen von 15.000 Euro erreichen.
Dabei werden vorrangig Standorte in den „Gebieten mit Strukturproblemen“ gemäß Zielprogramm behandelt.

Förderfähige Kosten

Gefördert werden können alle Anlagenteile und immateriellen Kosten, die mit den oben angeführten Maßnahmen unmittelbar verbunden sind. In den Förderungsrichtlinien sowie den dazu ergänzenden internen Bearbeitungsleitfäden sind nicht förderungsfähigen Leistungen (wie z.B. Ersatzinvestitionen, Instandhaltungen, Entsorgung von Altanlagen, Abgaben, Gebühren und Steuern etc.) festgehalten.

Kosten können nur als förderbar anerkannt werden, wenn sie den relevanten nationalen Rechtsgrundlagen, den geltenden EU-Verordnungen sowie den Nationalen Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben mit Kofinanzierung aus dem EFRE entsprechen.

Art und Höhe der Förderung aus SF-Mitteln

Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe: max. 50 % des gesamten öffentlichen Mittel

Verantwortliche Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC), Türkenstraße 9, 1092 Wien, im Auftrag des BMLFUW
Ansprechperson: Heide Schwameis, Tel. 01-31631-275